tagesbezogene Höchstgebühr für das Kurzzeitparken

19.03.2024

tagesbezogene Höchstgebühr für das Kurzzeitparken

CDU-Fraktion                                                                                                  Düsseldorf, 05.03.2024
der Bezirksvertretung 2

 

An den
Bezirksbürgermeister
Herrn Philipp Schlee
Grafenberger Allee 68

40237 Düsseldorf

 

tagesbezogene Höchstgebühr für das Kurzzeitparken
Antrag der CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung 2 beantragt, die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss eine Verwaltungsvorlage vorzulegen, mit der die Einführung einer tagesbezogenen Höchstgebühr für das Kurzzeitparken vorgeschlagen wird.

 

Sachdarstellung:

Bei der derzeitigen Höhe der Parkgebühren für das Kurzzeitparken im Stadtbezirk 2 in Höhe von 2,10 € pro Stunde kostet ein ganztägiges Parken in der gebührenpflichtigen Zeit von 9 bis 20 Uhr 23,10 €. Diese derzeitige Parkgebühr für einen Tag Kurzzeitparken ist damit fast so hoch wie die derzeitige Gebühr für ein Jahr Anwohnerparken. Dies erscheint uns unangemessen zu hoch.

Die meisten anderen Kommunen haben eine Tageshöchstgebühr, manche sogar Wochen-, Monats- oder Saison-Karten. Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, auch für Düsseldorf mindestens eine Tageshöchstgebühr einzuführen, die die Parkgebühren für das Kurzzeitparken auf ca. 10 € pro Tag deckelt.

 

                                                                                                 Achim Graf
                                                                                                 Fraktionsvorsitzender