CDU-Fraktion Düsseldorf, 14.02.2023
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
Herrn Philipp Schlee
Grafenberger Allee 68
40237 Düsseldorf
Anwohnerparkgebiete in Flingern-Süd
Anfrage der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ab wann gilt die Gebührenpflicht in den neuen Anwohnerparkgebieten (u. a. Wohngebiet Gerresheimer Straße) in Flingern-Süd, in denen vor Kurzem die
Parkscheinautomaten aufgestellt wurden?
2. Gilt die Parkgebührenpflicht erst, wenn die entsprechende Beschilderung angebracht wurde?
3. Gilt in diesen Bewohnerparkgebieten eine Höchstparkdauer von 2 Stunden?
Sachdarstellung:
Vor Kurzem wurden in Flingern-Süd Parkscheinautomaten aufgestellt. Dies stellt die Anwohner vor Ort vor viele offene Fragen, zumal diese nicht vorher informiert wurden. Eine entsprechende Beschilderung ist noch nicht vorhanden. In der Anzeige der Parkscheinautomaten ist zu lesen, dass diese ab 01.04.2023 in Betrieb seien.
Am 04.02.2023 – also Wochen nach Aufstellung der ominösen Parkscheinautomaten – erhielten die Anwohner ein Informationsschreiben vom Amt für Verkehrsmanagement, welches die o. g. Fragen aber auch nicht beantwortet. In diesem Schreiben ist u. a. von einer Höchstparkdauer von 2 Stunden die Rede. Dieses Schreiben wurde von demselben Mitarbeiter verfasst, der in der Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 13.12.2022 angekündigt hat, dass es im Stadtbezirk 2 keine Höchstparkdauer mehr geben wird. Diese Widersprüche verunsichern die Bevölkerung.
Achim Graf
Fraktionsvorsitzender
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