CDU-Fraktion Düsseldorf, 09.03.2021
der Bezirksvertretung 2
An den
Bezirksbürgermeister
Herrn Patrick Schiffer
Grafenberger Allee 68
40237 Düsseldorf
Parkplätze Grafenberger Allee zwischen Ivo-Beucker-Straße und Sohnstraße, stadteinwärts
Anfrage der CDU-Fraktion
Durch Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 21.01.2020 wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob es möglich ist, das Parken auf dem linken Seitenstreifen des Gehwegs links neben dem Radweg auf der Grafenberger Allee stadteinwärts zwischen der östlichen Ivo-Beucker-Straße und der Lindenstraße zu erlauben.
Mit einer Informationsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 01.09.2020 teilte die Verwaltung uns mit, dass im Abschnitt zwischen Ivo-Beucker-Straße und der Zufahrt Grafenberger Allee 258 das Parken im Seitenraum angeordnet werden kann, da dort ausreichende Flächen zwischen Bordführung und vorhandenem Radweg existieren.
Mit Beschluss der Bezirksvertretung 2 vom 10.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die genannte Fläche zum Parken freizugeben.
Mit einer Informationsvorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 23.02.2021 teilte die Verwaltung nun mit, dass sie einem Längsparken an dieser Stelle doch nicht zustimmen könne, da ein Mindestmaß von 4,85 m für die gesamte Straßenraumbreite unterschritten würde.
Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Haben sich die für die Beurteilung der ausreichenden Straßenraumbreite maßgeblichen Rechtsvorschriften zwischen dem 01.09.2020 und dem 23.02.2021 geändert?
2. Aus welchem Grund kam die Verwaltung am 23.02.2021 zu einem anderen Ergebnis als am 01.09.2020?
3. Gibt es einen Vertrauensschutz der Bezirksvertretung 2 gegenüber der Verwaltung dahingehend, dass die Verwaltung gegenüber der Kommunalpolitik an ihre ursprüngliche Aussage gebunden bleibt oder können wir den Aussagen der Verwaltung generell nicht mehr trauen?
Achim Graf
Fraktionsvorsitzender